IFG Anfrage über Frag den Staat: Aktion Stadtradeln und Nutzung RiDE-Datenportal

https://fragdenstaat.de/a/290980

Guten Tag,

Antrag nach dem NUIG/VIG

Die Stadt Diepholz hat 2021, 2022 und 2023 an der Aktion STADTRADELN teilgenommen.
Im Rahmen der Aktion 2023 hatten die teilnehmenden Radfahrer nun auch die Möglichkeit Probleme bzgl. der Fahrrad-Infrastruktur im Stadtgebiet mit Hilfe der RADAR! App an Sie zu senden.
Desweiteren haben alle Kommunen und Gemeinden, die an STADTRADELN teilnehmen die Möglichkeit sich für das „RiDE Datenportal“ zu registrieren, um kostenlosen Einblick in planerisch relevante Radverkehrsdaten ihrer Stadt zu erhalten. Die Daten wurden im Rahmen der Aktion STADTRADELN in den Jahren 2022-2023 (2024 kommt dann auch noch dazu) GPS-Routendaten mittels der STADTRADELN-App erhoben, verarbeitet und für Planungszwecke zugänglich gemacht. Die derzeit bestehenden Anwendungsfälle (Heatmap, Verkehrsmengen, Geschwindigkeiten, Statistik-Dashboard, Quelle-Ziel-Beziehungen, Wartezeiten) werden umfangreich evaluiert und technisch überarbeitet.

Zum Punkt „RiDE-Datenportal“:
– Hat sich die Stadt Diepholz bei oben genanntem Portal registriert?
Wenn ja:
– Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch mit der Firma „Planersocietät“ geteilt, die sich mit der Auswertung der Daten der „Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Entwicklung einer fahrradfreundlichen Innenstadt“ beschäftigt?
– Werden die dort kostenfrei verfügbaren Daten auch für interessierte Diepholzer Bürger zur Verfügung gestellt, die sich mit dem Thema „Mobilität“ beschäftigen möchten?

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
– Eine Liste der über die RADAR! App gemeldeten Probleme
– Ihre generelle Vorgehensweise zur Bewertung und Beseitigung der Probleme
Außerdem zu jedem der gemeldeten Probleme:
– Ihre Bewertung des Problems
– Welche Maßnahmen wurden oder werden noch zur Behebung des Problems unternommen und in welchem Zeitrahmen erfolgten diese bzw. werden diese erfolgen

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen