Hier der Text meiner 2. Stellungnahme zur 94. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Graftlage“.
Die Stellungnahme wurde am 16.01.2025 an die Verwaltung der Stadt Diepholz digital übermittelt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Planungen zum neuen gemischten Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 112) möchte ich als Diepholzer Bürger wesentliche Aspekte zur Risikoabwägung, Steuerungsmöglichkeit und langfristigen Stadtentwicklung adressieren. Die folgenden Punkte sollen aufzeigen, welche Herausforderungen sich aus privat entwickelten Groß-Gewerbeflächen ergeben können – gestützt durch Beispiele aus Deutschland.
1. Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen und eingeschränkte kommunale Steuerung
Ein am Standort ansässiges Unternehmen erzielt zwar hohe Gewinne, steht jedoch mutmaßlich im Zusammenhang mit einem laufenden Rüstungsskandal. Schon vor einem Ratsbeschluss werden Tatsachen durch ungenehmigte Gehölzentfernung und der Planierung eines Kleingewässerbiotops im potenziellen Baugebiet geschaffen.
Dies wirft die Frage auf, ob eine Erweiterung der gewerblichen Infrastruktur ohne klare Leitplanken klug ist, gerade wenn sich das Unternehmen offensichtlich nicht an rechtliche Vorgaben halten möchte.
Beispiele aus anderen Regionen zeigen, welche Risiken entstehen, wenn Kommunen zu abhängig von einzelnen Großunternehmen werden:
- Tesla in Grünheide (Brandenburg): Die Kommune verlor in zentralen Fragen der Wasserwirtschaft und Genehmigungsprozesse zunehmend Einfluss, da wirtschaftlicher Druck entstand, dem Großunternehmen Planungsvorteile zu gewähren.
- Tönnies in Rheda-Wiedenbrück (NRW): Das starke wirtschaftliche Gewicht eines einzelnen Industriebetriebs führte zu erheblichen kommunalpolitischen Abhängigkeiten und massiver Kritik durch Bürgerinitiativen.
Diese Fälle verdeutlichen, dass wirtschaftliche Abhängigkeit politische Handlungsspielräume einschränkt und Entscheidungsprozesse zu einseitig werden können.
2. Vorhandene Gewerbeflächen werden nicht genutzt
In der Stadt sind bereits und werden weiterhin Gewerbeflächen ausgewiesen, die ohne zusätzliche Belastung bestehender Wohngebiete genutzt oder erweitert werden könnten. Warum diese Potenziale nicht ausgeschöpft werden, bleibt unklar.
Auch andere Gemeinden hatten vergleichbare Situationen. Ein Beispiel:
- Kaarst (NRW) musste die Planung eines neuen Gewerbeareals einstellen, weil Bürger*innen fragten, warum gleichzeitig ältere Gewerbegebiete brachliegen. Am Ende musste die Stadt einräumen, dass bestehende Flächenmanagementstrategien unzureichend waren.
Dieses Beispiel zeigt, dass die sinnvolle Nutzung bereits erschlossener Flächen ein entscheidender Faktor für nachhaltige Stadtplanung ist.
3. Unklare zukünftige Nutzung eines 40 ha großen Gewerbegebietes in privater Hand
Durch die private Entwicklung des ‚Gewerbeparks Süd‘ entsteht ein fast 40 Hektar großes Gewerbegebiet, dessen spätere Nutzung weitgehend außerhalb der städtischen Einflussmöglichkeiten liegt.
Große privat entwickelte Gewerbeparks bergen erhebliche Risiken, wie Beispiele belegen:
- logport I in Duisburg (NRW): Hier führte der massive Anstieg des Güterverkehrs zu jahrelangen Konflikten mit Anwohnern (Lärm, Schwerlastverkehr, Schadstoffbelastung). Die Stadt hatte kaum Eingriffsmöglichkeiten, da die Flächen in privater Hand standen.
- Industriepark Höchst (Hessen): Die Betreibergesellschaft Infraserv bestimmt weitgehend über Ansiedlungen. Die Stadt konnte militärnahe oder sicherheitskritische Industriebereiche nur bedingt steuern.
4. Typische Risiken solcher privat gesteuerter Großareale sind:
- die Kommune kann bei der Bevölkerung unerwünschte Branchen kaum verhindern (z.B. militärnahe Produktion)
- Nutzungsschwerpunkte können sich ohne politische Steuerbarkeit ändern
- Anwohner*innen geraten in Konflikte wegen Verkehr, Lärm, Schichtbetrieb oder Gefahrstofftransporten
- private Investoren sind primär renditeorientiert und nicht an langfristigen Stadtentwicklungszielen ausgerichtet
5. Für Diepholz bedeutet dies:
Ohne klare städtische Kontrolle könnte das geplante Gewerbegebiet der Gewerbepark Süd GbR langfristig zu einem Gewerbe-Cluster werden, der weder zur Stadtentwicklung passt noch gesellschaftlich akzeptiert wäre.
6. Fazit und Bitte:
Angesichts der Vielzahl ungeklärter Fragen sowie der Risiken, die vergleichbare Projekte in anderen Kommunen bereits gezeigt haben, sollte das Vorhaben vorerst ausgesetzt werden.
Erforderlich sind:
- eine transparente Bürgerbeteiligung
- eine fundierte Bedarfsanalyse unter Einbezug bestehender Gewerbeflächen
- klare städtebauliche Leitlinien und Einschränkungen für private Flächenentwickler
- verbindliche Kriterien für Gewerbeansiedlungen, die gesellschaftliche, ökologische und sicherheitspolitische Aspekte berücksichtigen.
Nur durch ein sorgfältiges, transparentes und demokratisch legitimiertes Verfahren lässt sich Vertrauen wiederherstellen und eine nachhaltige Entwicklung gewährleisten.
Vielen Dank und ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Florian Willnat
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