1. Stellungnahme zum geplanten Gewerbepark Süd

Die Stellungnahme von Florian Willnat zur 94. Änderung des Flächennutzungsplans in Diepholz warnt vor der Ausweisung eines Gewerbegebiets in der Graftlage. Der Verlust von 40 ha fruchtbarem Agrarland gefährdet die regionale Landwirtschaft und widerspricht den Klimazielen Niedersachsens, da die Fläche ökologisch sensibel ist und wichtige Funktionen für Wasserhaushalt und Biodiversität erfüllt.

Hier der Text meiner 1. Stellungnahme zur 94. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 112 „Graftlage“.

Die Stellungnahme wurde am 16.01.2025 an die Verwaltung der Stadt Diepholz digital übermittelt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans möchte ich als Diepholzer Bürger folgende Aspekte zur geplanten Ausweisung eines Gewerbegebietes in der Graftlage am südlichen Stadtrand von Diepholz vorbringen. Die Stellungnahme stützt sich auf öffentlich zugängliche Informationen, naturwissenschaftliche Grundlagen sowie die Ziele des Niedersächsischen Weges, insbesondere Punkt 14 – Reduzierung der Neuversiegelung.

1. Grundsätzliche Einordnung nach Punkt 14 des Niedersächsischen Weges

Der Niedersächsische Weg enthält unter Punkt 14 klare und landesweit verbindliche Ziele:

  • Neuversiegelung unter 3 ha/Tag bis 2030
  • Netto-Null Flächenverbrauch bis spätestens 2050

In Niedersachsen liegt die tatsächliche tägliche Flächenneuinanspruchnahme bei rund 6,6 ha (oder im Mittel 5,8 ha, je nach Quelle), also weit über dem Zielpfad. Jede neue Gewerbefläche führt zu zusätzlicher langfristiger Belastung.
Darüber hinaus weist das Eckpunktepapier in Punkt 14 darauf hin, dass versiegelte Böden ihre ökologischen Funktionen langfristig verlieren, darunter Wasserspeicherung, Filterwirkung, Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität und Temperaturregulation. Die Wiederherstellung solcher Böden kann über 100 Jahre dauern.
Die geplante Umwidmung von 40 ha landwirtschaftlicher Fläche steht damit in klarem Spannungsverhältnis zu den landesweiten Klimaschutz und Nachhaltigkeitszielen.

2. Besonderheiten der Graftlage

Die Graftlage ist ein historisch gewachsenes, niedrig gelegenes Niederungsgebiet, das durch folgende Eigenschaften geprägt ist (Siehe auch Geotechnische Stellungnahme Ingenieurgeologe Dr. Lübbe vom 08.04.2025).

2.1 Hohe Bodenwertigkeit und landwirtschaftliche Nutzung
Die Graftlage besteht überwiegend aus fruchtbarer Marsch und Niederungsböden, die seit Jahrhunderten intensiv für Grünland-, Acker- und Futterbaunutzung genutzt werden. Diese Flächen dienen der regionalen Landwirtschaft als verlässliche Produktionsstandorte, trotz wechselnder hydrologischer Bedingungen.
Böden dieser Art haben laut Eckpunktepapier des Niedersächsischen Weges eine besondere Funktion für die regionale Nahrungsmittelproduktion und dürfen daher nicht leichtfertig entzogen werden.

2.2 Hydrologisch sensibler Raum
Die Graftlage weist eine natürliche Wasserbewegung und hohe Grundwasserstände auf.
Historisch wird das Gebiet durch Graftsgräben, Dränage und manuelle Wasserführung geprägt.
Bereits leichte Eingriffe können den Wasserhaushalt empfindlich stören: Veränderungen in der Bodendurchlässigkeit (z.B. durch Versiegelung) führen zu erhöhtem Oberflächenabfluss.
Der Verlust an Versickerungsflächen erhöht das Hochwasserrisiko für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und Siedlungsbereiche. Gerade in Diepholz durch seine Vielzahl an Wasserläufen kann dies Auswirkungen auf das gesamte Stadtgebiet haben. Ein Effekt, der auch im Eckpunktepapier explizit beschrieben wird (Erhöhung des Hochwasserpotentials bei Versiegelung).
Eine großflächige Versiegelung verschärft das Risiko, dass das hydrologische Gleichgewicht der Region nachhaltig gestört wird.

2.3 Kaltluftentstehungsgebiet und Lokalklima
Große Grünland- und Ackerflächen sind wichtige Kaltluftentstehungszonen, die zur kühlenden Luftzirkulation beitragen. Versiegelung erzeugt sogenannte „Wärmeinseln“, was in flachen Regionen wie Diepholz spürbare Klimaeffekte erzeugen kann. Laut Eckpunktepapier führt Versiegelung zu erhöhten Temperaturen und geringerer Verdunstung, wodurch die klimaregulierende Funktion verschwindet.

2.4 Biodiversität und Offenlandschaft
Die Graftlage ist ein typisches norddeutsches Offenland-Biotop, das wertvolle Lebensräume für Niederungsarten (Vögel, Amphibien, Insekten) bietet. Viele Flächen dienen als Nahrungshabitate für Wiesenvögel, Greifvögel und kulturfolgende Arten. Die Zerschneidung und Zubetonierung dieser Offenlandschaft führt zwangsläufig zu einem Biotopverlust, der nur schwer kompensierbar ist.

3. Regionale Auswirkungen der geplanten Flächenausweisung

3.1 Verlust regionaler landwirtschaftlicher Produktionsfläche
In einer Region, die stark von Milchvieh-, Acker- und Futterwirtschaft geprägt ist, stellt der Verlust von 40 ha eine deutliche Schwächung der lokalen Wertschöpfungskette dar. Dies widerspricht den landesweiten Zielen zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen, wie sie auch die Landesregierung formuliert.

3.2 Langfristige ökologische Schäden
Wie das Eckpunktepapier zeigt, geht durch Versiegelung verloren:

  • Wasserrückhalt
  • Bodenfruchtbarkeit
  • Lebensraumfunktion
  • Filterwirkung
  • Klimaregulation

Dies sind Funktionen, die besonders in einem Niederungsgebiet wie der Graftlage von hoher Bedeutung sind.

4. Prüfung von Alternativen (Flächenrecycling, Verdichtung)

Gemäß den Empfehlungen des Niedersächsischen Weges sollten vor neuen Versiegelungen folgende Alternativen geprüft werden:

  • Nutzung bestehender Gewerbebrachen.
  • Reaktivierung leerstehender Hallen/Gewerbeflächen
  • Verdichtung bestehender Gewerbegebiete
  • Konversion statt Expansion (Umnutzung vorhandener Flächen statt neuer Flächen am Stadtrand ausweisen)

Gerade angesichts der hohen landesweiten Flächenverbräuche sollten diese Prüfungen transparent dokumentiert werden.

5. Bitte nach transparenter Abwägung

Ich bitte daher um

  • eine vollständige Darstellung der geprüften Alternativen.
  • eine detaillierte hydrologische Bewertung des geplanten Vorhabens.
  • eine ökologische Gesamtbilanz gemäß den Zielen des Niedersächsischen Weges.
  • eine Erklärung, wie die Umwidmung mit dem Ziel „Netto-Null-Flächenverbrauch bis 2050“ vereinbar sein soll.
  • eine klimaschutzpolitische Bewertung (Temperaturregulation, Wasserhaushalt, Biodiversität).
  • eine Aufstellung einer entsprechenden Satzung bzw. eines Bebauungsplanes, sodass die im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vom 05.11.2025 unter Punkt 8.3 aufgeführten Empfehlungen für die Bebauung der betroffenen Flächen rechtsverbindlich festgesetzt werden.
6. Fazit

Die geplante Neuausweisung von 40 ha Gewerbegebiet in der Graftlage ist aus Sicht des Bodens, Klimas und Naturschutzes hoch problematisch und steht im deutlichen Widerspruch zu den Zielen des Niedersächsischen Weges, insbesondere Punkt 14.

Die Graftlage ist ein ökologisch sensibles Niederungsgebiet, dessen Bodenleistungen, Wasserhaushalt und Offenlandschaft eine besonders hohe Schutzwürdigkeit besitzen.

Daher sollte die Umwidmung mindestens kritisch hinterfragt, im besten Fall jedoch neu bewertet und in Einklang mit nachhaltigen und flächenschonenden Planungsgrundsätzen gebracht werden.

Vielen Dank und ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Florian Willnat


Entdecke mehr von blog of me

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.