https://fragdenstaat.de/a/358381
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 1 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) Zugang zu den bei der Stadt Diepholz vorhandenen Umweltinformationen im Zusammenhang mit den im Planungsgebiet der 94. Änderung des Flächennutzungsplans „Graftlage“ der Berg-Gruppe in Diepholz durchgeführten Gehölzarbeiten.
Die Anfrage bezieht sich auf öffentlich berichtete Vorgänge, insbesondere auf Informationen aus der Kreiszeitung vom 04.07.25
Laut Bericht handelt es sich bei den vorgenommenen Eingriffen um „einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß Bundesnaturschutzgesetz“, der in die Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde falle. Zudem erklärte der Landkreis, seitens der Berg Gruppe habe es „keine Absprachen beziehungsweise Abstimmungen im Vorfeld“ gegeben.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Zeitpunkt der Kenntniserlangung
Zu welchem Zeitpunkt hat die Stadt Diepholz erstmals Kenntnis von den im Planungsgebiet der 94. FNP-Änderung „Graftlage“ durchgeführten Gehölzarbeiten erlangt?
Behördliche Maßnahmen und Prüfungen
Welche verwaltungsinternen oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen (z. B.
Prüfungen, Bewertungen, Stellungnahmen, Anhörungen oder sonstige
Schritte) wurden nach Kenntniserlangung gegenüber der Berg-Gruppe eingeleitet oder durchgeführt?
Zweck und fachlicher Hintergrund der Gehölzarbeiten
Nach Angaben der Berg-Gruppe wurden die Gehölzarbeiten „zur Vorbereitung von Gutachten“ vorgenommen.
a) Ist der Stadt Diepholz bekannt, für welche konkreten umweltbezogenen oder planungsrelevanten Gutachten (z. B. artenschutzrechtliche Prüfung, Umweltbericht, landschaftspflegerischer Begleitplan, bodenkundliche oder naturschutzfachliche Gutachten) die Gehölzarbeiten durchgeführt wurden?
b) Liegen der Stadt entsprechende Anzeigen, Anträge, Unterlagen oder Gutachten vor?
Abstimmungen im Vorfeld der Gehölzarbeiten
Nach öffentlichen Angaben sollen im Vorfeld der Gehölzarbeiten Absprachen erfolgt sein.
a) Ist der Stadt Diepholz bekannt, mit welchen Behörden, Institutionen oder sonstigen Stellen diese Absprachen getroffen wurden?
b) War die Stadt Diepholz selbst an solchen Abstimmungen beteiligt oder hiervon in Kenntnis gesetzt?
Auswirkungen auf Eingriffs-/Ausgleichsbewertung
Welche Auswirkungen hatten die vorgenommenen Gehölzentfernungen auf die umweltfachliche Bewertung der Flächen, insbesondere im Hinblick auf die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und die Ermittlung von Kompensationswerten?
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen
a) Welche Umwelt- oder planungsrelevanten Erkenntnisse liegen der Stadt Diepholz über den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen im betroffenen Gebiet durch die Berg-Gruppe vor (z. B. Flächengröße, Lage, bisherige Nutzung)?
b) Wurden im Zusammenhang mit dem Flächenerwerb umwelt- oder bodenbezogene Prüfungen oder Bewertungen vorgenommen, die der Stadt vorliegen?
Planungsrechtliche Ausweisung und Umweltbewertung
a) Welche umweltbezogenen Unterschiede ergeben sich aus Sicht der Stadt Diepholz zwischen einer Ausweisung der betroffenen Flächen als landwirtschaftliche Nutzung und einer Ausweisung für gewerbliche oder gemischte Nutzung?
b) Welche Bedeutung haben diese Unterschiede für die Umweltprüfung im Rahmen laufender oder geplanter Bauleitplanverfahren?
c) Wie kann ein gewerblicher Betrieb wie die Berg Gruppe landwirtschaftliche Flächen erwerben, wenn diese in der Regel landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten sind?
d) Welche konkreten Informationen liegen der Stadt Diepholz über den Erwerb dieser Flächen vor?
Wertsteigerung potenzieller Gewerbegebiete
Sind landwirtschaftliche Flächen, die im FNP als solche ausgewiesen sind, nicht erheblich weniger wert als Flächen, die künftig als gewerbliche oder gewerbliche Mischflächen geplant werden?
Bitte geben Sie an, ob die Stadt hierzu Informationen oder Einschätzungen besitzt.
Information der Vorbesitzer
Wurden die Vorbesitzer über mögliche Wertsteigerungen im Zuge der geplanten 94. FNP-Änderung und des Bebauungsplanverfahrens Nr. 112 „Graftlage“ informiert?
Wurde in den Verkaufsgesprächen vom Unternehmen oder durch die Stadt auf die bevorstehenden Planungsänderungen hingewiesen?
Hinweise zur Bearbeitung
Gemäß UIG bitte ich um:
Zugang zu allen entsprechenden Umweltinformationen, einschließlich Akten, Stellungnahmen, Gutachten, internen Vermerken, E-Mails oder Bescheiden.
Elektronische Übersendung (PDF oder anderes digital lesbares Format) an die Absenderadresse.
Kostenhinweis im Voraus, falls Gebühren anfallen.
Ich bitte um fristgerechte Beantwortung gemäß § 3 Abs. 3 UIG und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Florian Willnat
Entdecke mehr von blog of me
Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.