Über Staatsaufträge, Finanzinvestoren und die Frage, wer in Berlin wirklich die Agenda setzt
Ein Kommentar zur Verflechtung von Politik, PR und privatem Kapital
Es gibt Verbindungen, die für sich genommen harmlos wirken. Erst im Zusammenhang entfalten sie ihre Brisanz. Die Konstellation rund um Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die PR-Agentur FGS Global und den US-Finanzinvestor KKR ist so ein Fall.
Der Sachverhalt
Seit Februar 2025 lässt sich Reiches Bundeswirtschaftsministerium von zwei externen PR-Agenturen beraten: Scholz & Friends und FGS Global — für Verträge mit einem Gesamtvolumen von bis zu zwölf Millionen Euro. FGS Global ist dabei keine beliebige Agentur. Sie gilt als CDU-nah, spezialisiert auf strategische Kommunikation und Public Affairs, und berät nach eigenen Angaben Vorstände und Aufsichtsräte „in geschäftskritischen Situationen“.
Was auf den ersten Blick wie ein gewöhnlicher Beratungsvertrag aussieht, gewinnt an politischer Schärfe, wenn man die Eigentümerstruktur von FGS Global betrachtet: Mehrheitseigentümer ist KKR — Kohlberg Kravis Roberts & Co., einer der mächtigsten Finanzinvestoren der Welt mit einem verwalteten Vermögen von rund 744 Milliarden US-Dollar (Stand Ende 2025). KKR hatte sich 2023 zunächst eine Minderheitsbeteiligung an FGS gesichert, bevor das Unternehmen 2024 für 1,7 Milliarden US-Dollar zur KKR-Mehrheitsbeteiligung wurde.
KKR und das deutsche Wirtschaftsministerium — eine riskante Überschneidung
Das wäre bereits bemerkenswert. Doch der eigentliche Interessenkonflikt liegt anderswo: KKR investiert in Deutschland intensiv in genau jene Sektoren, die Reiche als Wirtschafts- und Energieministerin reguliert.
Zu den bekannten deutschen KKR-Investitionen zählen der Windparkbetreiber Encavis (bis zu 91 % übernommen), eine strategische Partnerschaft mit RWE für Offshore-Windparks, der Düsseldorfer Energiedienstleister EGC (Dekarbonisierung von Immobilien) sowie das IT-Unternehmen DATAGROUP (Digitaltransformation des Mittelstands). Als zentrale Zukunftsfelder hat KKR-Europa explizit digitale Infrastruktur, Energie, Künstliche Intelligenz und Verteidigung benannt — allesamt Politikbereiche, in denen Reiche als Ministerin den regulatorischen Rahmen mitgestaltet.
Strompreise, Netzentgelte, Genehmigungsverfahren, Industriestrompreis, Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Reiches Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf die Renditeerwartungen von KKR-Portfoliounternehmen. Und Reiche bezahlt mit Steuermitteln eine PR-Agentur, die mehrheitlich diesem Investor gehört.
Die Kritik, die nicht verstummt
LobbyControl brachte den Kern des Problems auf den Punkt: „Externe Berater arbeiten für eine Vielzahl von Kunden und sind häufig selbst als Lobbyisten tätig. Anders als Ministerialbeamte sind sie weder rechenschaftspflichtig noch weisungsgebunden. Das ist ein Ausverkauf demokratischer Politik an Unternehmen.“
Es geht dabei nicht zwingend um nachgewiesene Einflussnahme im Einzelfall. Es geht um Struktur. Eine Agentur, die einem Finanzinvestor gehört, berät ein Ministerium — während dieser Investor auf Regulierungsentscheidungen eben dieses Ministeriums angewiesen ist. Das ist kein verschwörungstheoretisches Konstrukt, sondern ein klassischer, institutioneller Interessenkonflikt.
Hinzu kommt: FGS Global ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen und vertritt dort eine Vielzahl von Unternehmensinteressen gegenüber der Politik. Wer Public Affairs für Konzerne betreibt und gleichzeitig im Auftrag des Staates kommuniziert, bewegt sich in einem Graubereich, der nach klaren Regeln verlangt.
Was jetzt nötig wäre
Die Debatte um diesen Fall legt drei strukturelle Defizite offen:
Erstens: Transparenzpflichten für externe Berater. Wer mit öffentlichen Mitteln bezahlt wird und Kernaufgaben staatlicher Kommunikation übernimmt, muss vollständig offenlegen, für welche anderen Auftraggeber er tätig ist — und ob darunter Interessenten an den Entscheidungen des beratenen Ministeriums sind.
Zweitens: Unvereinbarkeitsregeln bei Eigentümerstrukturen. Wenn eine Beratungsfirma einem Investor gehört, der regulierungssensitive Branchen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers besetzt, sollte das zwingend ein Ausschlusskriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sein — oder zumindest eine zwingende Offenlegungspflicht auslösen.
Drittens: Stärkung interner Kapazitäten. Die eigentliche Frage lautet: Warum lagert ein Bundesministerium Kernbereiche seiner Öffentlichkeitsarbeit überhaupt aus? LobbyControl hat recht — die Antwort muss in besserer Personalpolitik liegen, nicht in teuren externen Mandaten.
Katherina Reiche ist nicht die erste Politikerin, die in Verdacht gerät, zu nah an privatwirtschaftlichen Interessen zu agieren. Aber dieser Fall ist strukturell besonders deutlich: Ein Finanzinvestor mit milliardenschweren Positionen in regulierungssensitiven deutschen Sektoren besitzt die PR-Agentur, die mit Steuermitteln die öffentliche Kommunikation der zuständigen Ministerin gestaltet.
Das ist kein Skandal im strafrechtlichen Sinne — aber es ist ein Systemfehler. Und Systemfehler beheben sich nicht von selbst. Sie brauchen politischen Druck, unabhängige Kontrolle und Bürgerinnen und Bürger, die fragen: Wessen Ministerin ist das eigentlich?
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